
Ernährungsoptimierung
Essen soll schmecken, Spaß machen und uns bestens versorgen, damit wir fit und gesund bleiben.
Deine Krankenkasse unterstützt dich dabei- teilweise mit voller Kostenübernahme.
Einzelberatung
Ernährungsberatung mit Anamnese, individueller Betreuung.
Anamnese mit individueller Plananpassung: 95€
Folgetermine: 85€
Onlinetermine
Ernährung ist Selbstfürsorge.
Persönlich können wir auch gerne alles online absprechen, deine Beratungsunterlagen lassen wir dir dann ganz einfach per E-mail zukommen.
So wie es für dich am besten passt.
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Wir sind ernährungstherapeutisch für dich da, bei Fragen rund um:
Adipositas und bariatrische Eingriffe, akuter und chronischer Pankreatitis, Bluthochdruck
CED wie Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa
Cholesterinerhöhung und erhöhten Blutfettwerten, Diabetes mellitus, Divertikulitis
Erkrankungen der Galle, Erkrankungen der Leber, Gastritis, Gicht, Mangelernährung und Kachexie
Nahrungsmittelallergien- und intoleranzen, Nierenerkrankungen und Dialyse, Obstipation
rheumatischen Erkrankungen, Reflux, Resektionen von Verdauungsorganen, Stoma
Schilddrüsendysfunktion, Tumorerkrankungen, Zöliakie.
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Ernährungsberatung und Kostenübernahme durch Krankenkasse
Als studierte Ernährungswissenschaftlerin und Diätologin bin ich nach
§ 43 Abs. 1 Nr. 1SGB V dazu ausgebildet.
Des Weiteren bin ich ZPP registriert
Anbieterkennung: AN-A2VHH9 und
Kursleiterkennung: KL-CERC4F.
Im Präventionsgesetz (PrävG 2015) ist in § 20 SGB V Absatz 1 festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung vorzusehen.
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Eine ernährungstherapeutische Beratung gemäß §43 Abs. 1Nr. 1SGB V durch einen qualifizierten Ernährungsberater ist notwendig.
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Schritte: Lass dir von deinem Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
​​Hier findest du den Vordruck:
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Für AOK Patienten findest du den Vordruck hier:
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Damit gehst du zu deiner Krankenkasse und diese stellt dir einen Gutschein aus, mit dem du einfach zur Ernährungsberatung kommst.
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Für den Arzt:
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Bescheinigung ist extrabudgetär
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Übergabe der vollständig ausgefüllten Notwendigkeitsbescheinigung an Patient/Patientin
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Ggf. zusätzlich Kopien aktueller Laborbefunde, des Medikationsplans und Befundberichte
Für den Versicherten:
• Kontaktaufnahme mit Krankenversicherung
und/oder qualifizierter Ernährungsfachkraft
• Vor Inanspruchnahme der Ernährungstherapie ist eine Klärung der Finanzierung bzw. Bezuschussung mit der Krankenver- sicherung erforderlich (ggf. hierzu einen Kostenvoranschlag von qualifizierter Ernährungsfachkraft einholen).
Ich arbeite auf Basis des Diätassistentengesetzes (DiätAssG), welches laut § 3 zur eigenverantwortlichen Ernährungstherapie und Ernährungsprävention berechtigt. Ich bin als Diätassistent*in gemäß der durch das Bundesministerium für Gesundheit erlassenen bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Diätassistenten (DiätAss-APrV) ausgebildet.Von den Spitzenverbänden der Krankenkassen werden zur Bezuschussung von Leistungen nach § 20 und § 43 SGB im Handlungsfeld Ernährung von den Anbietern neben dem fachlichen Mindeststandard (Grundqualifikation) gefordert und geprüft.Diese sind vollständig eingereicht und bewilligt.
Kundenfeedback
Liebe Karo,
ich möchte mich auch nochmal für deine
Begleitung bedanken! Ich bin wirklich dankbar für deine Hilte und dein
Engagement, dass mich in den letzten Monaten immer wieder dazu ermutigt hat, nicht gleich wieder aufzugeben, sondern am Ball zu bleiben! :)
Ich danke dir auch nochmal tür die ganzen Rezepte und werd' mich gleich direkt nochmal dran setzen und sie mir in Ruhe
durchlesen, um die Weihnachtszeit mit all ihren süßen Versuchungen (dem Adventskalender entsprechend :)) durchzuplanen!
Und auch vielen Dank nochmal für die kleine
Erinnerung mit dem Marathon ... den ich gern mit einem Sprint verwechsel ... ich werde mir jedoch Mühe geben, das Gew zu halten!
Maria, Dezember 2020


